Musikinstrumente, PA und sämtliche Gegenstände, die für musikalische Zwecke verwendet werden, sind weltweit und jederzeit gegen alle erdenklichen Gefahren abgesichert. Hier stellen wir lediglich die prominentesten Risiko-Beispiele vor:
- Transport
- Transportmittelunfall
- Diebstahl
- Abhandenkommen
- Veruntreuung
- Unterschlagung
- Raub
- räuberische Erpressung
- Vertauschen
- Liegenlassen
- Brand
- Blitz
- Explosion
- Wasser
- elementare Ereignisse
Dies gilt immer, auch bei Gebrauch (Fallenlassen und Stolpern etc.), Transport, Aufbewahrung, klimatische Veränderungen, Lagerung, Verleihen und Vermietung.
- Die Nachtzeitklausel kann annulliert werden.
- Die Deckung in unbewachten Proberäumen außerhalb bewohnter Gebäude lässt sich einschließen.
- Der Transport von Klavieren ist optional versicherbar.
- Damit sind grundsätzlich alle realistischen Gefahren abgedeckt.
Nicht versichert sind
- Schäden die vom Versicherungsnehmer mutwillig oder grob fahrlässig verursacht wurden
- Kriegsereignisse, Radioaktivität, mutwillige Beschädigung oder Diebstahl durch Familienangehörige
- Gewöhnliche Abnutzung
Siehe hierzu auch die Ziffern 1. und 2. der AVB